Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer Kassenpflicht und fordert Nachbesserungen. Statt die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen, soll demnach der Papierbon durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werden.
„Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht. Wer bei jedem Brötchenkauf weiterhin einen Beleg bereitstellen muss, schafft keine Bürokratie ab, sondern verlagert sie lediglich vom Papier ins Digitale. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Belege sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgegeben werden müssen – nach Wahl der Betriebe digital oder auf Papier“, so ZV-Präsident Roland Ermer.
Warum an der generellen Belegpflicht festgehalten werden soll, ist für das Bäckerhandwerk nicht nachvollziehbar. Der ZV: „Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeitet bereits heute mit elektronischen Kassensystemen, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind. Die Geschäftsvorfälle werden damit manipulationssicher aufgezeichnet.“
Noch dazu würden gerade in Bäckereien zahlreiche Verkäufe mit geringen Einzelbeträgen unmittelbar aufeinander folgen. Würde der elektronische Beleg zum gesetzlichen Regelfall, müssten zahlreiche Betriebe ihre Kassensysteme technisch nachrüsten. Hinzu kommen Kosten für Software, Lizenzen und Speicherung sowie zusätzlicher Organisations- und Schulungsaufwand. „Das wird, wenn es so kommt, auch kleine Betriebe erfassen und sie zu erheblichen Investitionen zwingen. Das zu einer Zeit, in der diese mit Unsicherheiten, steigenden Kosten, Personalmangel, Kaufzurückhaltung und hybriden Bedrohungen kämpfen. Wer zusätzliche Technik vorschreibt, muss auch die Kosten und den Umstellungsaufwand der Betriebe realistisch berücksichtigen. In das Gesetz muss daher mindestens eine Übergangsregelung aufgenommen werden, die den Betrieben ausreichend Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen gewährt und eine Sonderabschreibung für notwendige technische Investitionen ermöglicht“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg. Zudem müsse es auch künftig praktikable Ausnahmen der Belegpflicht für mobile Verkaufswagen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geben.
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