Handwerksbäcker werden von der Handwerkerausnahme erfasst und sind somit mautbefreit, egal ob die Produktion zentral stattfindet und wie viele Verkaufsstellen beliefert werden – das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt gegenüber dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bestätigt.
Seit Mitte des Jahres gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Zwar wurde im Gesetz eine Ausnahme für Handwerksbetriebe vorgesehen, wenn ihre Fahrzeuge handwerklich hergestellte Produkte transportieren. Diese war allerdings unpräzise und führte dazu, dass Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz teilweise aufgefordert wurden, Mautgebühren zu zahlen. Dies hat in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt.
Der Zentralverband hatte dies gegenüber der Politik angeprangert und eine Klarstellung des Handwerksbegriff gefordert. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker betreiben heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden“, so der Verbandspräsident Roland Ermer.
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