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Schweiz: Herkunft von Backwaren muss deklariert werden

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In der Schweiz gilt seit 1. Februar 2024 eine neue Deklarationspflicht für Backwaren. Unternehmen, die Brote oder Feinbackwaren im Offenverkauf anbieten, müssen das Produktionsland künftig schriftlich, nicht mehr nur mündlich angeben. Verbraucher sollen so einfacher erkennen können, woher die Produkte stammen. Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die Backwaren im Offenverkauf anbieten, wie Bäckereien, den Food Service und Detailhandel. Deklariert werden müssen ganze Backwaren und Brot in Scheiben, z.B. Sandwiches in Fast-Food-Restaurants.

Bild: © pexels/Corinna Widmer