„The Dark side of Grain” ist ein am 10. Oktober veröffentlichter Bericht von Foodwatch überschrieben, in dem die Organisation Pestizidrückständen in Getreideprodukten thematisiert. „Jedes dritte Getreideprodukt enthält Pestizid“ titelt Foodwatch.
Die Organisation kommt nach Auswertung von Informationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu diesem Ergebnis. Danach wurden in 837 von 2.234 Proben aus unverarbeitetem Getreide sowie Getreideprodukten Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nachgewiesen. Das entspricht 37 %. In 14 war der Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten. Das entspricht 0,6 %. Problematisch sei der Organisation zufolge jedoch der Pestizid-Cocktail. Foodwatch schlussfolgert: „Allein die schiere Zahl der verschiedenen Pestizide in den Produkten stellt ein gesundheitliches Risiko dar. In verarbeiteten Getreideprodukten wie Mehl, Brot oder Haferflocken sind die Rückstände deutlich höher als in unverarbeiteten Getreidesorten.“
In der Konsequenz forderte die Organisation den LEH (u.a. Rewe, Aldi dazu auf, ihre Marktmacht zu nutzen und auf pestizidfreies Brot, Mehl und Müsli umzustellen. Flankierend wurde eine E-Mail-Online-Petition gestartet. Foodwatch: „Die Supermärkte sollen jedes Jahr Daten veröffentlichen, die zeigen, welche Produkte ohne Pestizide hergestellt werden und welche nicht.“
Von Seiten des Verbandes Deutscher Großbäckereien heißt es dazu: „Foodwatch folgt damit einem bekannten Schema, das sich auch bei anderen Anbaufrüchten regelmäßig wiederfindet: die bloße Anwesenheit von Pflanzenschutzmittelrückständen wird zur Gefahr erklärt. In der Folge wird gerne der sog. „Cocktail-Effekt“ mehrerer Pflanzenschutzmittel bemüht – und im Falle von Getreide geht es dann regelmäßig um Glyphosat. Vermutlich ist daher die heutige Abstimmung über Glyphosat im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission in Brüssel der eigentliche Grund für die foodwatch-Kampagne.“
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt in einer Stellungnahme zu der Kampagne: „Das BfR bleibt daher bei seiner Einschätzung, dass durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.“ Zur vollständigen Stellungnahme des BfR gelangen Sie über diesen Link.
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