Das Bäckerhandwerk erhöht den Druck auf die Bundesregierung: Mit einer von der Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedeten Resolution fordert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die zügige Umsetzung des Koalitionsversprechens zur Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Bäckerhandwerk soll wie angekündigt zum 1. Januar 2027 in den Ausnahmekatalog des § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz aufgenommen werden – ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen. „Bundesarbeitsminister Schweitzer muss jetzt liefern“, fordert Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes.
Die geltende Regelung begrenzt die Sonn- und Feiertagsarbeit in Bäckereien und Konditoreien für die Herstellung und Auslieferung der am selben Tag verkauften Backwaren auf drei Stunden. Für viele handwerkliche Betriebe ist dieses Zeitfenster zu eng, um die Abläufe für den Verkaufstag und Vorbereitungen für den Folgetag verlässlich zu organisieren. Der Zentralverband fordert deshalb, das Bäckerhandwerk nunmehr zügig ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen in den Ausnahmekatalog aufzunehmen. Aus Sicht des Zentralverbands greift es zu kurz, wenn notwendige Vorbereitungsarbeiten für den Folgetag weiterhin nicht eindeutig rechtssicher gestattet sind. Die Betriebe brauchen klare gesetzliche Leitplanken statt einer arbeitsrechtlichen Grauzone. Ermer: „Bäckerinnen und Bäcker wollen Brot backen und nicht jeden Sonntag juristische Grenzfragen klären. Wir wollen raus aus der Grauzone und rein in die Rechtssicherheit. Wir wollen keine Reform mit angezogener Handbremse. Die Neuregelung muss stattdessen die betrieblichen Abläufe realistisch abbilden.“
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