Seit Beginn des Jahres 2023 sind Gastronomiebetriebe ab einer bestimmten Größe und Mitarbeiterzahl verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anzubieten. Das passiert allerdings nicht im gesetzlichen Ausmaß, wie eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt. In 19 NRW-Städten wurden dafür im Juni 2023 insgesamt 418 Restaurants, Imbisse, Bäckereien und Filialen der Systemgastronomie besucht. 173 davon waren augenscheinlich größer als 80 Quadratmeter und sind damit gesetzlich dazu verpflichtet, Mehrwegbehältnissen für das Außer-Haus-Angebot anzubieten. Tatsächlich taten es aber nur 85 Betriebe (49 %) und nur 50 davon wiesen auch darauf hin. Positiv vermerkte die Verbraucherzentrale, dass immerhin ein Drittel der 143 besuchten kleineren Imbisse, Restaurants oder Bäckereien ein Mehrwegsystem vorhielt, obwohl sie dazu nicht durch das Verpackungsgesetz verpflichtet sind. Allerdings fand sich auch hier nur bei 24 Betrieben ein entsprechendes Hinweisschild.
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