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Bäckerhandwerk begrüßt Aufschub der EUDR

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Das EU-Parlament hat den Aufschub der EU Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Der einjährige Zeitgewinn verschiebt die Marktpflichten auf den 30. Dezember 2026 für große Marktteilnehmer und Händler und auf den 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen. Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks berichtet, wurde zudem beschlossen, dass nur der Erstinverkehrbringer eines unter die Verordnung fallenden Rohstoffs prüfen und erklären muss, dass dieser aus einer entwaldungsfreien Quelle stammt, alle weiteren Verarbeiter und Händler jedoch nicht noch einmal eine Risikoprüfung durchführen müssen. „Das Bäckerhandwerk begrüßt den Kompromissvorschlag des EU-Parlaments. Für den Schutz weltweiter Wälder braucht es wirksame Maßnahmen, aber eben auch verhältnismäßige und umsetzbare. Die Entwaldungsverordnung hätte aber in ihrer bisherigen Form gerade kleine und mittelständische Unternehmen des Bäckerhandwerks überfordert. Unsere Handwerksunternehmer müssen darauf vertrauen dürfen, dass z. B. Kakao, der ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde, auch für das Herstellen von Schokoladen-Croissants oder Mandelhörnchen verwendet werden kann“, so Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

Bild: © pixabay/Philippe Ramakers