Sollte Russland seine Gaslieferungen einstellen, werden bestimmte Einrichtungen weiter bevorzugt mit Gas versorgt. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), auf das sich auch das ZDF bezieht, hat der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller jetzt erklärt, wer zu den sogenannten „geschützten Kunden“ gehören würde. Unter ihnen sind demnach alle Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr, darunter Bäckereien oder Supermärkte. Im Fall von Großverbrauchern aus der Industrie richteten sich die Abwägungen „nach sechs Kriterien“. Ein wichtiges Kriterium sei die Bedeutung für die Allgemeinheit. Das spiele, wie das ZDF Klaus Müller zitiert, zum Beispiel bei Lebensmitteln und Medikamenten eine Rolle. Die Bundesnetzagentur hat ihre Handlungsoptionen bei einer Gasnotlage auch am Dienstag, 17. Mai, veröffentlicht.