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Keine Markeneintragung für „Bimbo QSR“ in der Schweiz

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Der Name sei abwertend und rassistisch: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat laut Medienberichten bestimmt, dass Bimbo, der weltweit größte Bäckereikonzern mit Hauptsitz in Mexiko-Stadt, die Marke „Bimbo QSR“ in der Schweiz nicht eintragen lassen darf. Das Gericht gab damit dem Schweizer Institut für Geistiges Eigentum Recht, das die Registrierung mit der Begründung verweigert hatte, der Name verstoße gegen die guten Sitten.

Bild: © pexels/Sora Shimazaki