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Aufregung um Bußgeld für halbe Brote

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Laut einem einschlägig bekannten Boulevardblatt mit Hang zu reißerischer Berichterstattung droht das Landesamt für Mess- und Eichwesen in Rheinland-Pfalz Bäckereien mit Bußgeldbescheiden, wenn ein halbes Brot nicht noch mal extra gewogen wird. Zahlreiche andere Publikationen und auch Politiker hängten sich in der Hoffnung auf Aufmerksamkeit dran und schnell hieß es, die Bäcker würden für den Verkauf halber Brote bestraft und viele würden keine halben Brote mehr verkaufen. Behauptet wurde das auch von der Bäckerei Görtz aus Ludwigshafen. Auf Nachfrage teilte deren Telefonzentrale mit, die Anweisung, keine halben Brote mehr zu verkaufen, sei bereits wieder vom Tisch.

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen erklärte in einer Presseaussendung, man habe weder den Verkauf halber Brote untersagt, noch Bußgelder festgesetzt. Aber: „Es ist zu unterscheiden, ob ein Brot auf Wunsch des Kunden an der Ladentheke halbiert wird, oder im Vorhinein in Teilstücken abgepackt wird. Im letzteren Fall stellt der Bäckerbetrieb ein vorverpacktes Lebensmittel her, das vergleichbar auch im Supermarkt erworben werden kann (z. B. Plastiktüte mit Clipverschluss). Somit müssen die Betriebe sowohl bei vorverpackten Bäckerbroten als auch bei vorverpackten Supermarktbroten die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung und der Fertigpackungsverordnung ist hier eine Gewichtskennzeichnung erforderlich. Nur in einem solchen Fall hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz bisher einen Probekauf durchgeführt und das Unternehmen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens um Informationen gebeten. Entgegen der derzeitigen Darstellung wurde auch in diesem Verfahren keine Geldbuße festgesetzt.

“Durch die vorgenannten behördlichen Beratungen soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher den seinem gezahlten Entgelt entsprechenden Warenwert erhält. Dies ist gerade dann von Bedeutung, wenn wie vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz festgestellt, halbierte vorverpackte Brote zu einem höheren Preis als die unverpackten Brote an die Verbraucherin oder den Verbraucher abgegeben werden. Konkret wurde ein 2-Kilogramm-Brot (Preis 7,65 €) geteilt. Ein Viertel des Brotes wurde dann für 2,40 € verkauft, so dass sich für das gesamte Brot nunmehr ein Verkaufspreis von 9,60 € ergab.“ Wer vor Ort auf Wunsch des Kunden ein Brot halbiert, hat demnach zumindest nicht den Zorn des Mess- und Eichwesens zu befürchten, höchstens den eines Kunden, der sich benachteiligt fühlt.

Bild: © pexels/Marta Dzedyshko