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Verpackungsabgabe auf Stollen endgültig gekippt

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Sie wurde heftig kritisiert, jetzt ist klar: Die vom Umweltbundesamt (UBA) geplante Abgabe auf Folienverpackungen für 750-Gramm-Christstollen ist vom Tisch. Nach der jüngsten Entscheidung des UBA sollen die von den Bäckern eingelegten Widersprüche, die laufenden Widerspruchsverfahren zugunsten der Betriebe positiv beschieden werden.
Stefan Richter, Landesobermeister und Vertreter des sächsischen Bäckerhandwerks, sieht in der Entscheidung ein deutliches Signal: „Das ist ein Erfolg für alle, die sich gegen die offensichtliche Willkür stark gemacht haben. Unsere Argumente waren begründet, unsere Haltung geschlossen – und das hat Wirkung gezeigt. Einen Stollen, insbesondere mit 750 Gramm wie ein „to-go-Produkt zu behandeln, war von Anfang an unsinnig.“
Auch Celestina Brandt, Landesinnungsmeisterin für das Thüringer Bäckerhandwerk, bewertet die Entwicklung positiv: „Das Handwerk hat geschlossen und mit Augenmaß reagiert – juristisch sauber, politisch klug und öffentlich nachvollziehbar. Jetzt ist klar: Wer sich engagiert, kann etwas bewegen.“
Zum Hintergrund: Anfang August hatte das Umweltbundesamt per Allgemeinverfügung entschieden, dass ein 750-Gramm-Stollen in Folienverpackung unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fällt. Nach massiver Kritik hat das Bundesumweltministerium das Verfahren gestoppt. Künftig gilt eine Mengenschwelle von 500 Gramm für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter. Größere Verpackungen, wie die der Stollen aus Sachsen und Thüringen, sind damit von der Abgabepflicht ausgenommen.

Bild: © Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen