Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Das Gericht gab damit der Klage einer Pächterin einer örtlichen McDonald`s Filiale recht. Die Franchisenehmerin erklärte laut Süddeutscher Zeitung, sie könne die Kosten nicht auf die Kunden umlegen. McDonald’s stützte die Klage mit der Begründung, dass Insellösungen für ein landesweit tätiges Unternehmen nicht darstellbar seien. Eine Urteilsbegründung ist für den April angekündigt. Ob die Stadtverwaltung in Revision geht, ist noch nicht entschieden. Bis zu einem rechtsgültigen Urteil bleibt die Satzung in Kraft.
Tübingen erhebt seit 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, wenn die so verpackten Speisen oder Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen gedacht sind. Für Becher und Teller werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Maximal sind es 1,50 EUR pro Mahlzeit. Bezahlen müssen das die Verkaufsstellen, wie Restaurants oder Bäckereien.