Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Er gilt ab August.
Die Eckpunkte:
1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.
2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:
In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:
Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 EUR/im 2. Ausbildungsjahr 755 EUR/im 3. Ausbildungsjahr 885 EUR brutto, um 180 EUR im 1. Ausbildungsjahr, 190 EUR im 2. Ausbildungsjahr und 200 EUR im 3. Ausbildungsjahr, jeweils zuzüglich 50 EUR Inflationsausgleichsprämie (IAP) = im Ergebnis auf
– im 1. Ausbildungsjahr 860 EUR brutto zuzüglich 50 EUR steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 910 EUR,
– im 2. Ausbildungsjahr 945 EUR brutto zuzüglich 50 EUR steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 995 EUR,
– im 3. Ausbildungsjahr 1085 EUR brutto zuzüglich 50 EUR steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 1.135 EUR.
In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:
Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 EUR brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025
– im 1. Ausbildungsjahr von 860 EUR brutto auf 930 EUR brutto,
– im 2. Ausbildungsjahr von 945 EUR brutto auf 1015 EUR,
– im 3. Ausbildungsjahr von 1.085 EUR brutto auf 1.155 EUR.
3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss: Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 EUR für Fahrten mit dem ÖPNV bzw. dem Pkw zu Tankkosten.
Bild: © Zentralverband