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Zuckerhersteller dürfen kooperieren

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Die vier in Deutschland herstellenden Zuckerunternehmen Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet planen eine Kooperation. Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die Unternehmen im Fall einer Kappung der Gasversorgung und resultierendem Produktionsstillstand in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen. Das Bundeskartellamt hat der zeitlich begrenzten Kooperation zugestimmt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Kooperation der Zuckerhersteller dient in diesen schwierigen Zeiten der Abfederung einer möglichen Gasmangellage in der Produktion. Zurzeit werden einige Zuckerfabriken mit Erdgas befeuert. Bleibt das Gas aus, käme es zum Produktionsstillstand mit gravierenden Folgen, da der Verderb großer Teile der Rüben-Ernte droht. Das ist auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Szenario, das es zu vermeiden gilt, da sich übermäßige Preisspitzen beim Grundprodukt Zucker in der gesamten Wertschöpfungskette auswirken. Für unsere wettbewerbliche Bewertung war zentral, dass es sich um eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation für den Fall eines Gasnotstandes handelt. Der Informationsfluss zwischen den Unternehmen wird durch flankierende Maßnahmen auf das Nötigste beschränkt.“

Bild: © pexels/Towfiqu Barbhuiya