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Region West: Neuer Tarifvertrag im Bäckerhandwerk

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In der dritten Tarifrunde haben sich der Bäckerinnungsverband WEST (BIV WEST) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW sowie in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier geeinigt. Der neue Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Februar 2026 in Kraft. „Unser neuer Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 23 Monaten. Dieser Abschluss bietet damit sowohl unseren Betrieben als auch unseren geschätzten Mitarbeitenden langfristig Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten“, sagt Jörg von Polheim, Co-Vorsitzender der Tarifkommission des BIV WEST. Vereinbart wurde:
– Für die Monate Februar und März 2026 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Erholungsbeihilfe über 100 EUR (entsprechend anteilig für Teilzeitbeschäftigte).
-Stundenentgelte im Bäckerhandwerk ab April 2026:
– Gelernte Kräfte: plus 0,45 EUR pro Stunde
– Ungelernte Kräfte: plus 0,25 EUR pro Stunde
Ausgenommen von diesen Erhöhungen sind die ungelernten Mitarbeiter der Tarifgruppen 2 bzw. 2.1 und die geringfügig Beschäftigten der Tarifgruppe 16, deren Stundenlohn ab April 14,10 EUR beträgt.
Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere allgemeine Entgelterhöhung um 2,5 %, wiederum mit Ausnahme ungelernter Mitarbeiter der Tarifgruppen 2 bzw. 2.1, deren Stundenlohn ab Januar 14,70 EUR beträgt, bzw. der Tarifgruppe 16, deren Stundenlohn ab Januar 14,60 EUR beträgt.
„Dies ist ein klares Zeichen der Tarifvertragsparteien, dass eine Ausbildung im Bäckerhandwerk eine gute und lohnende Investition in die eigene Zukunft ist“, erklärt Jürgen Hinkelmann, Co-Vorsitzender der Tarifkommission.

Bild: © pixabay/Philippe Ramakers