Scroll Top

b+b-2021-03-Nachhaltige Alternativen für to go

Ab Juli 2021 gilt in Deutschland die Einwegkunststoffverbotsverordnung, die die Nutzung
bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff untersagt. Dann sind Alternativen gefragt.

Die EU ist mit der Single Use Plastics Directive, der Richtlinie (EU) 2019/904, vorangegangen. Sie legt das Verbot bestimmter Kunststoffeinwegverpackungen fest, und zwar unabhängig davon, ob es sich um konventionelle Kunststoff- oder Biokunststoffprodukte handelt. Das Verbot soll dem Schutz der Meere dienen. Im Vorfeld hatte die EU dazu die zehn Einwegkunststoffprodukte identifiziert, die am häufigsten an Stränden und in Meeren gefunden wurden.

Die EU-Verordnung muss in den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV), die am 3. Juli 2021 in Kraft tritt. Ab dann wird die Verwendung von u. a. Einwegtellern, -rührstäbchen, -besteck und -trinkhalmen aus Kunststoffen untersagt sein. Produkte aus oxoabbaubarem Kunststoff, expandiertem Polystyrol, also geschäumte Styroporbehälter in Form von Lebensmittelbehältern und Bechern, werden ebenfalls verboten. Eine Ausnahme gilt hingegen für Einwegbecher aus Kunststoff. Für sie wird eine nationale Lösung angestrebt, um die Verbreitung der Produkte zu reduzieren.

Die Verordnung betrifft alle Branchen, die Produkte im Außer-Haus-Markt anbieten, die Gastronomie genauso wie Bäckereien, Metzgereien, Imbisse oder Cateringunternehmen.

Welche Alternativen sind am nachhaltigsten?

Grundsätzlich sind Mehrwegsysteme Einwegprodukten in Sachen Nachhaltigkeit weit überlegen. Häufig ist der Einsatz eines Mehrwegbehälters schon ab einer 10-maligen Nutzung, fast immer aber ab 25-maliger Nutzung (2) einem Einwegprodukt voraus, obwohl der Mehrwegbehälter jedes Mal gespült werden muss. Der Einfluss des Rohstoffverbrauchs, des Energieeinsatzes in der Herstellung des Einwegproduktes sowie die Kosten der Entsorgung und damit einhergehende Umweltwirkungen zahlen hier negativ auf das Konto der Einwegprodukte ein.

Die nachhaltigste Verpackungslösung ist in jedem Fall das vom Kunden selbst zum Befüllen mitgebrachte (Mehrweg-)Behältnis. Zum hygienischen Umgang mit den Behältnissen gibt es einschlägige Leitfäden, beispielsweise vom Lebensmittelverband Deutschland, die das korrekte Handling auch in Pandemiezeiten regeln (3).

Die Corona-Pandemie dürfte den Verkauf von To-Go-Produkten und den damit einhergehenden Anfall von Verpackungsmüll verstärkt haben. Offizielle Zahlen gibt es noch nicht. Das Umweltbundesamt berichtet aber: „Aufgrund der geschlossenen Geschäfte und Restaurants ist allerdings abzusehen, dass vor allem mehr Serviceverpackungen für Essen und Getränke verbraucht worden sind.“ Auch der „Grüne Punkt“ meldet für das erste Halbjahr 2020 deutlich mehr Plastikmüll aus Privathaushalten. Demnach sind die gelben Tonnen im Durchschnitt um 4,5 % stärker gefüllt (1).

Was ist bei Einwegverpackungen zu beachten?

Zur Herstellung von Einwegprodukten bleibt mit Inkrafttreten der EWKVerbotsV nur der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, wie Holz, Papier und Pappe, Blätter oder Reststoffe. Diese Produkte sind, sofern ohne herkömmliche Kunststoffbeschichtung, biologisch abbaubar. Trotzdem dürfen sie nicht in den Biomüll. Die Verordnung regelt, dass Verpackungen, dazu gehören auch die o. g. To-Go-Verpackungen, nicht über den Biomüll entsorgt werden dürfen. Bis auf eine Ausnahme: Bioabfallbeutel dürfen als einzige biologisch abbaubare „Verpackung“ in den Biomüll.
Die To-Go-Verpackungen gelten als Serviceverpackungen und können gemäß dem Dualen System in den gelben Sack/gelbe Tonne oder in den Restmüll. Letztlich landen biologisch abbaubare Produkte über den gelben Sack meist in der Verbrennung, da es für sie keine Recyclingmöglichkeiten gibt.

Ressource ist wie Papier, in Sachen Hygiene und Produktschutz bringt er Vorteile mit. Kunststoffe sind besser als ihr Ruf, findet man bei Globus. Alexander Heinrich: „Verschiedene Lebensmittel haben verschiedenste Ansprüche. Ölige, fettige und feuchte Lebensmittel müssen so verpackt werden, dass sie transportfähig, lebensmittelecht und aufbewahrungstauglich sind. Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, komplett auf Plastikverpackungen zu verzichten.“ Es komme auf die Plastikart und den anschließenden Recyclingprozess an. „Statt schwarzem Plastik setzen wir nun auf elfenbeinfarbenen Kunststoff. Dieser ist recyclingfähiger, kann von Sortieranlagen besser erkannt werden und besteht aus Rezyklat. Der Kunststoff hat also mindestens eine Lebensphase hinter sich gelegt, bevor er durch Recycling zu unseren elfenbeinfarbenen Verpackungen geformt wurde.“

Gleichzeitig, darauf weist Alexander Heinrich hin, wird beim neuen Verpackungs-Konzept darauf geachtet, dass Rezyklate nur dann zum Einsatz kommen, wenn garantiert ist, dass dem Lebensmittel kein Schaden zugefügt wird. „Unsere Clear Cups beispielsweise bestehen zwar überwiegend aus Rezyklat, haben aber zum Wohl der Elastizität und des Lebensmittels einen Anteil von 20 Prozent Frischplastik beigemengt.“ Frischplastik dient nach seinen Worten bei einigen Verpackungen als Sperrschicht zwischen Rezyklat und Lebensmittel, zumindest bei feuchten, fettigen oder öl-haltigen Produkten.

Welche alternativen biobasierten Materialien gibt es?

Biobasierte Einwegverpackungen, Teller, Trinkhalme und Besteck gibt es mittlerweile aus den verschiedensten Materialien, in verschiedensten Formen für Snacks, Sandwiches oder Pizza. Diese To-Go-Verpackungen können aus biobasierten Materialien hergestellt werden wie:
+ Palmblättern, Bambusfasern
+ Zuckerrohrbagasse
+ Holz (Kiefer, Pappel etc.), Holzfasern (Chinet)
+ Pappe, Papier
+ Getreide (für essbare Platten, Schälchen)
Diese nachwachsenden Rohstoffe sparen im Gegensatz zu Kunststoffen nicht nur fossile Ressourcen, sondern binden CO2, das die Pflanze während des Wachstums aufgenommen hat. Teilweise werden die biobasierten Materialien aus Reststoffen hergestellt. Produkte aus Zuckerrohrbagasse bestehen beispielsweise aus den gepressten, faserigen Reststoffen der Zuckerproduktion. Es können aber auch Kleie oder Mehl eingesetzt werden, die dann in direkter Konkurrenz zur Nahrungsmittel- oder Futtermittelproduktion stehen. Aus Nachhaltigkeitssicht ist es wichtig, die Verpackung dem Verwendungszweck entsprechend so einfach wie möglich zu gestalten, d. h. möglichst auf Sichtfenster zu verzichten und nur einphasige Materialien zu verwenden, statt Verbundmaterialien, die sich nicht ohne technischen Aufwand wieder trennen lassen und deshalb in der Regel in der Verbrennung landen. Die von der Einwegkunststoffverbotsverordnung betroffenen Produkte sind, sofern mit Kunststoff beschichtet, ebenfalls ab Juli 2021 in das Verbot eingeschlossen.

f2m-bub-21-03-verpackung-tabelle

Einen Rohstoff als besonders empfehlenswert herauszustellen ist schwierig, hängt die Wahl des Materials doch stark vom gewünschten Einsatz ab, etwa was die Nassfestigkeit oder Hitzebeständigkeit betrifft oder unter Umständen eine Mikrowellentauglichkeit oder wie dekorativ das Produkt verpackt sein soll. In Sachen Nachhaltigkeit spielt es natürlich auch eine große Rolle, woher der Rohstoff stammt, wie und unter welchen Bedingungen er angebaut wurde, wie das Produkt hergestellt wurde, welche Produktionsschritte dahinterstehen und welche Transportwege. Die Tabelle zeigt, welche Materialien derzeit hauptsächlich für biobasierte Einwegprodukte am Markt vertreten sind und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen.

f2m-bub-21-03-verpackung-palmblatt

1) Palmblatt

f2m-bub-21-03-verpackung-schiffchen

2) Tray aus Zuckerrohrbagasse, Schiffchen aus Holz, Schiffchen aus beschichteter Pappe

f2m-bub-21-03-verpackung-zuckerrohr

Zuckerrohrbagasse, gebleicht, ungebleicht

f2m-bub-21-03-verpackung-biokunststoff

4) Pappe mit Biokunststoff beschichtet

Hinweis, wenn Kunststoff enthalten ist

Mit der EWKVerbotsV tritt auch die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) am 3. Juli 2021 in Kraft. Sie betrifft den Außer-Haus-Markt insofern, als ab dann u. a. Einweggetränkebecher vom Hersteller mit dem Hinweis gekennzeichnet werden müssen, dass sie Kunststoff enthalten bzw. komplett aus Kunststoff hergestellt sind. Laut Bundesumweltministerium ist das Ziel „den Verbrauch von Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, die Ressource ‚Kunststoff‘ besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen“. (5)

Hierfür wurden jeweils eigene Logos für Einwegbecher entwickelt, die auf den Produkten angebracht bzw. aufgedruckt/eingestanzt werden müssen (6). Sie gelten für entsprechende Produkte innerhalb der EU:

f2m-bub-21-03-verpackung-plastic in product

Produkt enthält Kunststoff

f2m-bub-21-03-verpackung-made of plastic

Produkt besteht aus Kunststoff

Bis 3. Juli 2022 gilt eine Übergangsfrist, in der Produkte mit einem Hinweis als Aufkleber vertrieben werden dürfen. Bestände, die bereits im Handel auf Lager liegen, dürfen nach dem 3. Juli 2021 noch ohne Logo aufgebraucht werden.

Mehrwegalternativen ab 2023 Pflicht

Und eine weitere Regelung kommt auf Bäckereien oder Gastronomiebetriebe zu, die im Außer-Haus-Markt tätig sind. Mit der Novellierung des deutschen Verpackungsgesetzes wird es ab 2023 Pflicht sein, Mehrwegalternativen zu Einwegbechern und -behältern anzubieten. Das gilt für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche ab 80 m². Bei Unternehmen mit mehreren Filialen gilt die Gesamtzahl der Mitarbeiter. Betriebe, die unter dem Limit liegen, müssen keine Mehrwegalternativen anbieten, dem Kunden aber die Möglichkeit bieten, selbst mitgebrachte Behälter zu befüllen. Hiermit wird der Einwegkunststoffverbotsverordnung Rechnung getragen, die u. a. zur Verminderung des Einsatzes von Einwegkunststoffbechern nationale Lösungen vorsieht.

Unsere Autorin
Jutta Einfeldt ist Projektmanagerin bei C.A.R.M.E.N. e.V.

C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk, ist die bayerische Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe, Erneuerbare Energien und nachhaltige Ressourcennutzung. C.A.R.M.E.N. bündelt Informationen und bietet kostenfreie, neutrale Beratung für alle Interessensgruppen. Das Netzwerk ist Teil des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo) in Straubing.

Quellen
(1) Wille, Joachim in Frankfurter Rundschau, 28.10.2020: Die Verpackungsflut steigt in der Pandemie
(2) Mehrweg als Lösung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, abrufbar unter: www.bmu.de/faqs/mehrweg-als-loesung (letzter Abruf: 13.05.2021)
(3) Lebensmittelverband Deutschland: MERKBLATT „Mehrweg-Behältnisse“. Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Behältnissen zur Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung oder Selbstbedienung, abrufbar unter: www.lebensmittelverband.de/de/
lebensmittel/sicherheit/hygiene/hygiene-beim-umgang-mit-mehrweg-bechern-behaelt
nissen-pool-geschirr (letzter Abruf am 13.05.2021)
(4) IGEFA: Ratgeber für Einwegartikel, abrufbar unter: www.igefa.de/sites/default/
files/media/catalogs/Ratgeber_fuer_Einwegartikel/20210208/index.html (letzter Abruf am 17.05.2021)
(5) Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, abrufbar unter: www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung/ (letzter Abruf am 13.05.2021)
(6) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2151 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2020, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?uri=CELEX%3A32020R2151&qid=1612349257612 (letzter Abruf am 13.05.2021)