Ende Mai 2019 ist die neue Version 5 des FSSC 22000 erschienen, die ab Januar 2020 Gegenstand der Zertifizierungsaudits sein wird.
Wie bei den anderen Lebensmittelstandards (z. B. BRC und IFS) gibt es auch beim FSSC 22000 regelmäßig Aktualisierungen des Standards. Die derzeit gültige Version 4.1 aus Juli 2017 wurde überarbeitet und ist nun in der Version 5 erschienen, die ab 01.01.2020 verbindlich anwendbar ist.
Neben dem optischen Layout und der Zusammenfassung der bisher einzelnen Teile des FSSC 22000 in ein Dokument sind die inhaltlichen Neuerungen:
die Anpassung auf die neue Version der ISO 22000: 2018 – Diese ist nicht unerheblich und erfordert zwingend Anpassungsbedarf der QM-Systeme gemäß FSSC 22000. Hier ein kurzer Überblick der wesentlichen Neuerungen:
+ Einführung der High Level Structure, wie bereits bei der ISO 9001:2015. Damit lässt sich die ISO 22000 vergleichsweise einfach in Integrierte Managementsysteme eingliedern. Daraus ergibt sich eine komplette Neustrukturierung in 10 Kapitel, wie in der ISO 9001:2015.
+ Aufnahme des risikobasierten Ansatzes – die Norm unterscheidet dabei einerseits zwischen Risiken auf der operationellen Ebene (HACCP-Ansatz) und andererseits Risiken auf der Ebene des Managementsystems – also den Risiken, die die Fähigkeit des Managementsystems, seine Ziele zu erreichen, beeinflussen.
+ PDCA-Zyklus – die Norm verdeutlicht den Plan-Do-Check-Act-Zyklus, indem er zwei getrennte Zyklen im Standard ineinandergreifen lässt. Einer für das Managementsystem und ein zweiter, der in den ersten eingebettet ist, der die Prinzipien des HACCP abdeckt.
+ Es gibt eindeutige Beschreibungen/Definitionen der Unterschiede zwischen Schlüsselbegriffen wie z. B.: Kritische Kontrollpunkte (CCPs), Operational Prerequisite Programs (OPRPs) und Prerequisite Programs (PRPs).
+ Bessere Verständlichkeit der Anforderungen.
+ Stärkere Einbindung der Leitung, wie auch bereits bei der ISO 9001:2015.
Die ergänzenden Anforderungen des FSSC – Die sogenannten Additional Requirements haben in der Version 5 neue Kapitelnummern, sie sind von den Themen her aber unverändert, d. h.
+ 2.5.1. Management of Services/ Management von Dienstleistungen
+ 2.5.2. Product Labelling/Produktkennzeichnung
+ 2.5.3. Food Defense/Produktschutz
+ 2.5.4. Food Fraud Mitigation/ Lebensmittelbetrugsbekämpfung
+ 2.5.5. Logo Use/Logo-Nutzung
+ 2.5.6. Management of Allergens/ Management von Allergenen
+ 2.5.7. Environmental Monitoring/ Umgebungsmonitoring
+ 2.5.8. Formulation of Products (nur anwendbar für Kategorie D = Feed/Futtermittel)
+ 2.5.9. Management of Natural Resources (nur anwendbar für Kategorie FI = Retail/Wholesale)
Die inhaltlichen Details der einzelnen Anforderungen haben sich gegenüber der Version 4.1 verändert, größtenteils sind die Anforderungen kürzer gefasst worden. Die eigentliche Ausrichtung zu den jeweiligen Themen ist aber vergleichbar.
Die neue Version ist ab 01.01.2020 verbindlich anwendbar. Audits nach der Version 4.1 werden noch bis 31.12.2019 durchgeführt. Upgrade-Audits auf die Version 5 sollen als angekündigtes Audit stattfinden (nur in Ausnahmefällen unangekündigt). Die Umstellung auf die neue Version kann im Rahmen eines Überwachungsaudits oder bei der Rezertifizierung stattfinden.
Autorin
Autorin des Artikels ist die Lebensmitteltechnologin Barbara Siebke aus Hamburg. Sie ist als QM-Beraterin und Auditorin in der Lebensmittelwirtschaft tätig.
Bei Interesse oder Fragen können Sie Frau Siebke folgendermaßen erreichen:
T: 040 – 636 790 51, kontakt@ql-siebke.de, www.ql-siebke.de