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Wenn das Gas knapp wird: Werden Bäckereien bevorzugt?

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Was ist, wenn in Deutschland das Gas ausgeht? Das ist momentan eine der dringlichsten Fragen, mit denen sich nicht nur sie, aber insbesondere auch die Backbranche auseinandersetzt. Werden Bäckereien bei der Versorgung mit Gas priorisiert? Wir haben den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und den Verband Deutscher Großbäckereien um ein Statement zur Situation gebeten.

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
Derzeit gibt es keine konkreten Informationen, welche Unternehmen prioritär bei einer verknappten Gasangebot behandelt werden würden. Gestern (31. März 2022) hat es im BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) ein Gespräch mit den Verbänden der deutschen Wirtschaft dazu gegeben. Da hieß es, dass die Bundesnetzagentur Gespräche mit allen zentralen Sektoren aufnehmen wird, um sich auf den Fall eines Engpasses vorzubereiten. Das BMWK und Bundeskanzleramt sicherten zu, dass die Bundesnetzagentur auch mit der Ernährungswirtschaft das Gespräch aufnehmen wird. Dabei betonte das BMWK, dass es die Lebensmittelproduktion als „systemrelevant“ im Rahmen der Gasnotfallversorgung sieht.

Aus unserer Sicht ist das ein positives Signal. Der Zentralverband pocht darauf, dass das Bäckerhandwerk als systemrelevante Branche, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln beiträgt, eingestuft wird und macht sich weiterhin dafür stark.

Verband Deutscher Großbäckereien
Es ist tatsächlich so, dass die Erstellung einer Prioritätenliste zunächst allein in Händen der örtlich zuständigen Versorger liegt. Hat er viele Lebensmittelhersteller / Bäcker in seinem Sprengel, wird’s im Wortsinne eng. Hat er wenige, wird‘s entspannter sein können. Unsere Mitglieder sind daher auch im eigenen Interesse aktiv und suchen den Kontakt zu ihrem Versorger. Erst bei einer weiteren Verschärfung der Lage und einer Ausrufung der weiteren Stufen geht dann die Zuständigkeit auf den Staat über (in Stufe 3).

Wir haben die Ministerien in allen 16 Bundesländern ausführlich angeschrieben und auf diese Situation und die Notwendigkeit einer Priorisierung für Backbetriebe hingewiesen. Wir teilen den Eindruck, der auch bei anderen Verbänden aufgekommen ist, dass diese fehlende Priorisierung der Lebensmittelhersteller nicht überall bekannt war. Über BLL (Lebensmittelverband) und BVE sind die Bundesministerien eingebunden worden.

Trotz allem sind wir verhalten zuversichtlich, dass Brot (und damit auch Mehl usw.) als Grundnahrungsmittel eingeschätzt bleibt und damit das Backgewerbe zuletzt abgeklemmt werden wird. Ob das aber für jeden einzelnen Backbetrieb gilt, ist offen.

Wir sind im engen Austausch auch mit dem Mühlenverband VGMS.

Zum Hintergrund:
Im Fall einer Gasmangellage wird die Bundesnetzagentur zum sog. Bundeslastverteiler. Sie übernimmt in der Krise hoheitlich die Verteilung und Zuteilung der knappen Gasmengen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern.

Im Vorfeld drohender Störungen oder kurzzeitiger Unterbrechungen des Gasbezugs greift nach dem Energiesicherungsgesetz, der sog. SOS-Verordnung und dem „Notfallplan Gas“ ein dreistufiges Verfahren:

  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe
  3. Notfallstufe

Die Frühwarnstufe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Mittwoch, 30. März 2022, ausgerufen. Erst in der Notfallstufe erfolgt eine staatliche Verteilung durch die Bundesnetzagentur.